Das Gesundheitsministerium NRW hat mit einem weiteren Erlaß weitere Regelungen zu den Besuchsmöglichkeiten in Seniorenzentren vorgenommen. Hierin wird von Besuchsverboten oder restriktiven Einschränkungen der Besuche gesprochen.
So ist Besuchern jeweils einer Hygieneeinweisung zu geben. Weiterhin sind für Besucher Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung vorzusehen.
Aufgrund der massiven Schwierigkeiten in der Beschaffung und Bereitstellung von Schutzmaßnahmen und -ausrüstung, können wir diese Anforderungen bereits aktuell nicht sicherstellen.
Auf dieser Grundlage hat die AWO keine andere Möglichkeit als für alle ihre Seniorenzentren ab dem 19.03.2020 keine Besuche mehr zuzulassen. Ethisch-sozial angezeigte Besuche bleiben davon unberührt.
Allen in den Kommunen zuständigen WTG-Behörden wurde dies heute angezeigt und mitgeteilt.